AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur hong-dang design

Angebotsbindung – Alle Angebote der Werbeagentur (des Auftragsnehmers) sind kostenlos und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail des Auftragnehmers.

Vertragserfüllung – Der Auftrag gilt mit Übergabe des Produktes an den Auftraggeber als erfüllt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Annahme des Produktes spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anzeige der Übergabeabsicht durch hong-dang design.

Einfluss höherer Gewalt – Ereignisse höherer Gewalt berechtigen hong-dang design vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt für Betriebsstörungen, die durch Ausfall von Geräten und Maschinen entstanden sind. Sie entbinden hong-dang design auch von der Leistung jeglichen Schadenersatzes.

Preise – Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Bei Abweichungen zum angebotenen Leistungsumfang errechnet sich der Rechnungsbetrag aus den tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Nachträgliche Änderungen zu genehmigten Entwürfen/Vorlagen sind Autorenänderungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Warenlieferungen kommen noch Verpackung und Versandkosten hinzu.

Zahlungsmodus – hong-dang design ist berechtigt 1/2 des Gesamtauftragswertes in Vorkasse fällig zu stellen und ist erst nach Eingang des Rechnungsbetrages verpflichtet mit der Auftragserfüllung zu beginnen; zeitliche Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der übrige, fällige Rechnungsbetrag ist zahlbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug, verzinslich ab 31 Kalendertage nach Rechnungsdatum. Buchung, Betrieb und Webspace eines virtuellen Servers sind nach Buchung für den Mindestabrechnungszeitraum sofort rein netto ohne Abzug zu begleichen. Einen Monat nach Auftragserteilung können die bis dahin erbrachten Leistungen in einer ersten Zwischenrechnung in Rechnung gestellt werden. Weitere Zwischenrechnungen können im monatlichen Turnus bis zur Abschlussrechnung erfolgen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Verzugsschaden. hong-dang design ist auch berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers Forderungen durch ein Inkassobüro eintreiben zu lassen.

Gewährleistung – Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Übernahme des Werkes anzuzeigen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Für Behandlungs-, Standort- und Pflegefehler übernimmt hong-dang design keine Gewährleistung. Bei einer berechtigten Mängelanzeige verpflichtet sich hong-dang design  zur Nachbesserung oder Neulieferung. Alternativ ist hong-dang design zur Gutschrift oder Erstattung des Rechnungsbetrages berechtigt.

Warenlieferungen – Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages sowie sonstiger, aus früheren Leistungen stammender Forderungen Eigentum von hong-dang design. Die Einhaltung genauer Stückzahlen von Druckwerken ist in der Fabrikation nicht möglich. Es werden in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge vorbehalten.

Liefer- und Leistungszeit, Liefergebiet Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks u. v. m.).

Nutzungsrechte/Haftungsausschluss – Die Nutzungsrechte an Entwürfen, Screendesign, Texten und Abbildungen von hong-dang design, die vom Auftraggeber realisiert werden, gehen nach Begleichung aller Forderungen durch den Auftraggeber zeitlich unbegrenzt auf diesen über. Bei Webdesign verbleiben Quellcode/ungeschützte Autorensystemdateien gemäß Urhebergesetz im Eigentum von hong-dang design. hong-dang design haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und für die Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Arbeiten, für Urheber und andere Rechte an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Abbildungen, Texten/Slogans, Fotos, Videos und Musik, für die Richtigkeit von Übersetzungen sowie die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Service-Provider oder Online-Dienst. hong-dang design kann infolge der Verwendung von entwickelten Strategien, Konzepten, Texten, Slogans und Abbildungen in keinem Fall haftbar gemacht werden. Wenn gleich hong-dang design alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Informationen in erstellter Software sowie die Software selbst exakt und fehlerfrei zu halten, so garantiert hong-dang design dennoch nicht, dass die Software und die darin enthaltenen Informationen fehlerfrei sind.

Datenspeicherung – Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) macht hong-dang design darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Auftragserfüllung notwendig erfassten Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet, gespeichert und nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt werden. Auftraggeber haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten Daten. Die Daten werden von hong-dang design nicht an Dritte weitergegeben.

Mängeln In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
-       geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
-       geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
-       geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
-       geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen.

Copyright Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich dieser alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

Gerichtsstand – ist Halle (Saale), Sachsen-Anhalt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel – Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die AGB im Übrigen verbindlich.

(Stand: Januar 2015)