AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Werbeagentur hong-dang design
      
      Angebotsbindung – Alle  Angebote der Werbeagentur (des Auftragsnehmers) sind kostenlos und  unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet  sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und  sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen  Bestätigung per E-Mail des Auftragnehmers.
      
      Vertragserfüllung –  Der Auftrag gilt mit Übergabe des Produktes an den Auftraggeber als erfüllt.  Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Annahme des Produktes spätestens  innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anzeige der Übergabeabsicht durch hong-dang  design.
      
      Einfluss höherer Gewalt – Ereignisse höherer Gewalt berechtigen hong-dang design vom Vertrag ganz oder  teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt für Betriebsstörungen, die durch  Ausfall von Geräten und Maschinen entstanden sind. Sie entbinden hong-dang  design auch von der Leistung jeglichen Schadenersatzes.
      
      Preise – Es gelten  die Preise der aktuellen Preisliste. Bei Abweichungen zum angebotenen  Leistungsumfang errechnet sich der Rechnungsbetrag aus den tatsächlich  entstandenen Aufwendungen. Nachträgliche Änderungen zu genehmigten  Entwürfen/Vorlagen sind Autorenänderungen, die gesondert in Rechnung gestellt  werden. Bei Warenlieferungen kommen noch Verpackung und Versandkosten hinzu. 
      
    Zahlungsmodus –  hong-dang design ist berechtigt 1/2 des Gesamtauftragswertes in Vorkasse  fällig zu stellen und ist erst nach Eingang des Rechnungsbetrages verpflichtet  mit der Auftragserfüllung zu beginnen; zeitliche Verzögerungen gehen zu Lasten  des Auftraggebers. Der übrige, fällige Rechnungsbetrag ist zahlbar nach  Rechnungserhalt ohne Abzug, verzinslich ab 31 Kalendertage nach Rechnungsdatum.  Buchung, Betrieb und Webspace  eines virtuellen Servers sind nach Buchung für den Mindestabrechnungszeitraum  sofort rein netto ohne Abzug zu begleichen. Einen Monat nach Auftragserteilung  können die bis dahin erbrachten Leistungen in einer ersten Zwischenrechnung in  Rechnung gestellt werden. Weitere Zwischenrechnungen können im monatlichen  Turnus bis zur Abschlussrechnung erfolgen. 
      Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und  Verzugsschaden. hong-dang design ist auch berechtigt, auf Kosten des  Auftraggebers Forderungen durch ein Inkassobüro eintreiben zu lassen.
      
      Gewährleistung – Mängel  sind innerhalb von drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Übernahme des  Werkes anzuzeigen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Für  Behandlungs-, Standort- und Pflegefehler übernimmt hong-dang design keine Gewährleistung.  Bei einer berechtigten Mängelanzeige verpflichtet sich hong-dang design  zur  Nachbesserung oder Neulieferung. Alternativ ist hong-dang design zur Gutschrift  oder Erstattung des Rechnungsbetrages berechtigt. 
      
      Warenlieferungen –  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages  sowie sonstiger, aus früheren Leistungen stammender Forderungen Eigentum von  hong-dang design. Die Einhaltung genauer Stückzahlen von Druckwerken ist in der  Fabrikation nicht möglich. Es werden in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen  der bestellten Menge vorbehalten.
    
Liefer- und  Leistungszeit, Liefergebiet – Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich  vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
    Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für  Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum  Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B.  Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,  Streiks u. v. m.).
      
    Nutzungsrechte/Haftungsausschluss – Die Nutzungsrechte an Entwürfen, Screendesign, Texten und Abbildungen von  hong-dang design, die vom Auftraggeber realisiert werden, gehen nach  Begleichung aller Forderungen durch den Auftraggeber zeitlich unbegrenzt auf  diesen über. Bei Webdesign verbleiben Quellcode/ungeschützte  Autorensystemdateien gemäß Urhebergesetz im Eigentum von hong-dang design. hong-dang  design haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche  Zulässigkeit und für die Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Arbeiten, für  Urheber und andere Rechte an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten  Abbildungen, Texten/Slogans, Fotos, Videos und Musik, für die Richtigkeit von  Übersetzungen sowie die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den  Service-Provider oder Online-Dienst. hong-dang design kann infolge der  Verwendung von entwickelten Strategien, Konzepten, Texten, Slogans und Abbildungen  in keinem Fall haftbar gemacht werden. Wenn gleich hong-dang design alle  zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Informationen in erstellter Software  sowie die Software selbst exakt und fehlerfrei zu halten, so garantiert  hong-dang design dennoch nicht, dass die Software und die darin enthaltenen  Informationen fehlerfrei sind.    
Datenspeicherung – Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) macht hong-dang design darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Auftragserfüllung notwendig erfassten Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet, gespeichert und nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt werden. Auftraggeber haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten Daten. Die Daten werden von hong-dang design nicht an Dritte weitergegeben.
Mängeln – In  allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht  beanstandet werden.
      Dies gilt insbesondere bei:
      -       geringfügigen Farbabweichungen zwischen  zwei oder mehreren Aufträgen,
      -       geringfügigen Farbabweichungen gegenüber  einem früheren Auftrag,
      -       geringfügigen Farbabweichungen zwischen  einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
      -       geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen.
Copyright – Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich dieser alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
Gerichtsstand – ist Halle (Saale), Sachsen-Anhalt. Es gilt ausschließlich das Recht der  Bundesrepublik Deutschland.
      
      Salvatorische Klausel – Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die AGB im  Übrigen verbindlich.
(Stand: Januar 2015)

